Private Kfz-Versicherung

Für wen ist die Versicherung?

Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.

Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:

  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:

  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung (bei geleasten und finanzierten Fahrzeugen)
  • Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Welche Gefahren und Schäden sind u. U. nicht versichert?

  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigte Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Unfallversicherung

Wer viel mit Pkw oder Motorrad fährt, ist einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Es empfiehlt sich, statt der Insassen-Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach eher. Sie ist für jeden die bessere Wahl.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen. Sie greift auch bei z. B. Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, als Geschädigter in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz stellt eine gute Ergänzung für jeden Kfz-Halter dar.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.

Verkehrsunfall

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise rammte er dabei einen anderen Pkw, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernahm die Regulierung. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

Wildunfall

Gerade im Frühjahr und im Herbst ist es in den Morgenstunden sehr gefährlich, durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn, und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.

Hagelschlag

Frau S. erledigte ihren Wochenendeinkauf. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 € geschätzt. Da Frau S. keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, kann sie aus finanziellen Gründen den Schaden vorerst nicht beheben lassen.

Diebstahl

Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause und parkte seinen Pkw am Straßenrand. Am nächsten Morgen entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeuges. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Der Schaden wurde auf 16.500 € geschätzt.

Glasbruch

Herr T. fuhr mit seinem Pkw durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 € geschätzt.